Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Geschäftsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Version. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Peakora (RLGH AG) bietet Enablement-Programme an, um Unternehmen beim Wachstum ihres Geschäfts zu unterstützen. Vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Lizenzvereinbarung für das Enablement-Angebot von Peakora. Das Enablement-Angebot von Peakora ist eine Kombination aus Selbststudium durch den Kunden mit dem bereitgestellten Online-Material auf dem Knowledge Hub, Vorlagen und Richtlinien sowie dem Zugang zu Gruppen- und Einzelcoachings.
Das detaillierte Angebot ist im endgültigen Bestellformular definiert und kann je nach ausgewähltem Plan variieren. Der Beginn der Lizenzvereinbarung ist im Bestellformular festgelegt.
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses mitzuwirken, um zum Erfolg der Zusammenarbeit beizutragen. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, mit der Bereitstellung von Material in Verzug ist oder andere Umstände vorliegen, die den Kunden daran hindern, den bereitgestellten Wert voll auszuschöpfen, liegt das nicht an Peakora und es gelten weiterhin die Bedingungen der Lizenzvereinbarung.
Rechnungen werden im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nicht von beiden Parteien im Bestellformular näher definiert und vereinbart. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen zahlbar.
Beachten Sie, dass unsere angegebenen Gebühren keine Mehrwertsteuer enthalten. Auf dem endgültigen Bestellformular wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dem vom Anbieter erstellten Bestellformular durch Unterschrift zustimmt und der Anbieter seine Zustimmung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters einverstanden. Der Vertrag wird datenschutzkonform gespeichert.
Der Anbieter führt das vereinbarte Angebot mit der gebotenen Sorgfalt durch.
Es wird vereinbart, dass, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, der Anbieter die Bereitstellung des Lizenzvertrags und nicht die Produktion eines Werkes schuldet.
Ist der Anbieter an der Erbringung des vereinbarten Angebots gehindert und stammen die Gründe für die Behinderung aus der Sphäre des Kunden, so bleibt der Schadensersatzanspruch des Anbieters unberührt.
Zu den Hauptgründen für Hindernisse gehören unter anderem mangelnde Kommunikation, langsame Reaktionszeiten und mangelnde Bereitstellung von Inhalten und Informationen.
Der Anbieter kann Dritte (wie Medien, Lieferanten, Freelancer, Vermarkter) einbeziehen, die im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag als Subunternehmer tätig sind.
Die Dauer der ursprünglichen Lizenzvereinbarung ist im Bestellformular festgelegt. Das Recht auf vorzeitige/kostenlose Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf der im Hauptvertrag angegebenen Laufzeit wird der Vertrag unter den gleichen Bedingungen um dieselbe Laufzeit verlängert. Wenn eine der Parteien die Laufzeit nicht verlängern möchte, muss sie die andere Partei 10 Arbeitstage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich informieren.
Alle gelieferten Dienstleistungen, erstellten Konzepte, Produkte und Inhalte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
Alle bereitgestellten Vorlagen, Frameworks und Informationen dürfen für den beabsichtigten Geschäftszweck verwendet werden, jedoch nicht darüber hinaus (wir behalten uns alle Urheberrechte und anderen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf unsere Arbeit vor). Es ist nicht gestattet, von Peakora bereitgestelltes Material an Dritte weiterzugeben, die kein Kunde von Peakora sind und unsere Arbeit aus Eigeninteresse nutzen könnten.
Der Anbieter hat die ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken usw., die vom Anbieter veröffentlicht werden (insbesondere auf Slack, Linkedin oder auf passwortgeschützten Plattformen). Jegliche Verwendung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Anbieter im passwortgeschützten Mitgliederbereich gespeicherten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Inhalten ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
Dem Kunden werden Zugang und Logins zu Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel persönlich zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugangs-, Login-Daten und Inhalte an nicht vom Anbieter autorisierte Dritte ist strikt untersagt.
Bei Verstößen gegen die vorgenannte Verpflichtung fällt eine angemessene Vertragsstrafe an, deren Höhe der Anbieter je nach Schaden nach billigem Ermessen festlegt und die im Einzelfall bis zu CHF 100.000 betragen kann. Der Zugriff durch Unternehmensmitarbeiter/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich zulässig, muss jedoch vom Anbieter gegenüber dem Kunden ausdrücklich genehmigt und bestätigt werden.
Durch die Nutzung der Mitgliedsplattformen erklärt sich der Kunde mit der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erfassung der zugehörigen Daten (einschließlich IP- und MAC-Adresse), die personenbezogen sein können, auf der jeweiligen Plattform durch den Anbieter und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit einverstanden.
Verstöße gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Urheberrechte des Anbieters werden stets zivilrechtlich verfolgt und der zuständigen Ermittlungsbehörde strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an Werbetexten/Anzeigen, die der Anbieter auf seinen Websites oder innerhalb von Foren, Gruppen, Slack-Kanälen oder ähnlichem veröffentlicht.
Es ist nicht gestattet, bis 12 Monate nach unserer Zusammenarbeit ohne die Zustimmung von Peakora unsere Mitarbeiter oder Freelancer direkt einzustellen oder mit ihnen zusammenzuarbeiten. Wenn du das trotzdem tun möchtest, ist das mit einer Gebühr verbunden, die einem Drittel der Jahresgebühren oder des Gehalts entspricht, das du an die jeweilige Person zahlst.
Beide Parteien verpflichten sich, alle Geschäftsvorfälle und Informationen über die andere Partei, von denen sie während der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, geheim zu halten. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrags hinaus. Die Arbeitsergebnisse, die der Anbieter und/oder der Kunde möglicherweise verwenden, fallen jedoch nicht unter diese Geheimhaltungspflicht. Darüber hinaus bedürfen Informationen, die öffentlich zugänglich sind, die bereits vor Vertragsschluss oder Vertragsverhandlungen im Besitz der anderen Partei waren, sowie Informationen, die eine Partei rechtmäßig von Dritten erhalten hat, keiner Vertraulichkeit. Eine vor Vertragsschluss unterzeichnete Nichtnutzungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung gilt als integraler Bestandteil dieser Bestimmungen.
Wir haften einander nur für direkte Schäden und bis zur Höhe der Gebühren, die in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt wurden. Es gibt einige gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen — wie etwa vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit.
Wir behandeln Ihre vertraulichen Daten mit den höchsten Vertraulichkeitsstandards und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur bei Bedarf.
Für einige unserer Dienstleistungen, insbesondere die Enablement-Programme, werden Kunden Zugang zu unserer Wissensplattform haben. Unsere Wissensplattform ist eine Whitelabel-Lösung, die von der Firma Kajabi LLC bereitgestellt wird. Daher werden die personenbezogenen Daten unserer Kunden, die eindeutig auf E-Mail-Adresse, Vorname und Nachname beschränkt sind, an Kajabi LLC weitergegeben, um Konten auf der Plattform zu erstellen. Für weitergegebene personenbezogene Daten haftet Peakora nicht und die Informationen sind durch Kajabis eigene Datenschutzbestimmungen geschützt.
Für alle anderen Bedingungen in Bezug auf die Plattform verweisen wir auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kajabi. Im Falle einer vorübergehenden Unzugänglichkeit der Wissensplattform wird Peakora sicherstellen, dass dem Kunden die benötigten Informationen und Materialien über verschiedene Medien zur Verfügung gestellt werden.
Es gilt materielles Schweizer Recht und die Gerichte der Stadt Zürich sind ausschliesslich zuständig.
Alle zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem am Hauptsitz des Anbieters geltenden Recht. Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch die unwirksame und undurchführbare Bestimmung ersetzt werden, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als unvollständig herausstellt.